Landratsamt Altenburger Land
Fachbereich 2 - Soziales, Jugend und Gesundheit
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Theaterplatz 7/8, 04600 Altenburg
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Altenburger Land, LK
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Angebote
alle Angebote anzeigenAllgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst(ASD) richtet seine Angebote an alle hilfesuchende Kinder, Jugendliche und Eltern, die in schwierigen persönlichen Lebenslagen Beratung, Hilfe und Unterstützung benötigen. Der ASD leistet Unterstützung bei der Vermittlung in Hilfen, die die Erziehung und Versorgung eines Kindes oder Jugendlichen in der eigenen Familie unterstützen, ergänzen, entlasten oder ersetzen.
-Hilfe zur Erziehung:
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist. Dazu zählen u.a.:
-Familienunterstützende Hilfen: - Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand
-Familienergänzende Hilfe:- Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
-Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGBVIII. Die Hilfe wird abhängig von Geeignetheit und Notwendigkeit in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erbracht.
-Hilfe für junge Volljährige: - Die ambulanten und stationären Hilfen richten sich an junge Volljährige, die Beratung und Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.
-Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: - Der ASD hat die Aufgabe, gewichtigen Anhaltspunkten über eine drohende Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Hierbei sind die erforderlichen Informationen zur Klärung der Gefährdung einzuholen, um anschließend in einer Risikoabwägung geeignete und notwendige Schutz- und Interventionsmaßnahmen einzuleiten.
Elterngeld und Elternzeit
Sie haben die Möglichkeit, sich bereits vor der Geburt Ihres Kindes über die finanzielle Leistung Elterngeld und die zu beantragende Elternzeit beraten zu lassen. Nach der Geburt des Kindes ist die Beantragung von Elterngeld vorzunehmen. Hilfestellungen hierzu werden Ihnen gegeben und Fragen zum Antrag usw. beantwortet.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Eltern, junge Menschen und Heranwachsende im Jugendstrafverfahren. Es erfolgt hierbei die Betreuung der Klienten vor, während und nach Strafverfahren sowie während der Haft bis zur Wiedereingliederung. Die Jugendgerichtshilfe gibt im Strafverfahrenn eine Beurteilung über das Verhalten des Jugendlichen vor und seit der Tat, ab. Im Zuge dessen wird eine Empfehlung zum Abschluss des Verfahrens und möglichen Auflagen abgegeben. Außerdem wird über die Angebote der Jugendhilfe beraten und notwendige sowie geeignete Hilfen vermittelt.
Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Unterhaltsverpflichtung
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung, Zustimmmungen, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltsverpflichtungen vor und nach der Geburt des Kindes. Rechtliche Beratung zu Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht , Ausstellen von Bescheinigungen nach § 58 SGB VIII (alleiniges Sorgerecht der Mutter)