Fachberatung für Kindertageseinrichtungen - Landratsamt Wartburgkreis
Beratung zur Übernahme der Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung durch das Jugendamt (nach § 90 SGB VIII)
Kurzbeschreibung
Bei den Mitarbeitern des Jugendamtes können Sie sich zur die Übernahme von Kitabeiträgen informieren.Kinderbetreuungsgebühren sind von den Eltern zu entrichtende finanzielle Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten. Diese Gebühren (außer Verpflegungskosten) können auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) übernommen werden.
Ab dem 01.08.2019 sind Kostenbeiträge insbesondere immer dann nicht zumutbar, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG II),
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Hilfe zum
Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Der Leistungsbezug ist durch Bewilligungsbescheid nachzuweisen.
Ob darüber hinaus ein Leistungsanspruch besteht, richtet sich nach dem nachzuweisenden Gesamteinkommen der Familie (dieses muss unter der maßgeblichen Einkommensgrenze des § 85 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch liegen bzw. darf diese nur geringfügig überschreiten). Ausgaben wie angemessene Kosten der Unterkunft oder Fahrtkosten werden berücksichtigt, wenn sie nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zur Übernahme der Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, die entsprechenden Anträge sowie Hinweise zu den Unterlagen, welche für die Bearbeitung benötigt werden, erhalten sie im Jugendamt oder auf der Internetseite des Wartburgkreises (www.wartburgkreis.de).
Hauptziel des Angebotes
Förderungen/Gelder/Ausstattung für Kind oder Familie erhalten
Weitere Ziele des Angebotes
Information und Orientierung erhalten
Stammdaten
Qualifikation der durchführenden Fachkraft
Sonstige
Sonstige Qualifikation der durchführenden Fachkraft
Verwaltungsfachkraft
Zielgruppe
Für welche Personen?
Eltern
Altersbezug des Kindes
1 bis unter 2 Jahre,
2 bis unter 3 Jahre,
3 bis Eintritt Grundschule
Rahmenbedingungen
Einzugsgebiet oder Wirkungskreis des Angebotes
Wartburgkreis, LK
Ort der Leistung
In einer Einrichtung
Form des Angebots
Einzelangebot
Art der Anmeldung
Keine Anmeldung erforderlich
Rezeptpflichtig?
Nein
Antragstellung
Ja
Wenn Antragstellung erforderlich: Erläuterung
Das Beratungsangebot bedarf keiner Antragsstellung, aber die Übernahme der Kitagebühren ist an einen Antrag gebunden.
Angebot ist kostenlos
Ja
Möglichkeit der Bezuschussung oder Erstattung?
Nein
Barrierefreiheit des Angebots
Ja